Mitarbeitende gewinnen
Ein ergänzendes Gesundheitsangebot kann Ihre Attraktivität als Arbeitgeber stärken.
Mitarbeitende wollen wahrgenommen werden – nicht erst, wenn sie ausfallen. Die bKV verbindet zusätzliche Gesundheitsleistungen mit der Möglichkeit, sich als fürsorglicher Arbeitgeber zu positionieren.
Über die bKV sprechenEine bKV kann für Unternehmen unterschiedliche Vorteile haben. Welche für Sie besonders relevant sind, hängt von Ihrer Belegschaft und Ihren Zielen ab.
Ein ergänzendes Gesundheitsangebot kann Ihre Attraktivität als Arbeitgeber stärken.
Ihre Beschäftigten erleben zusätzliche Fürsorge, die über das normale Gehalt hinausgeht.
Je nach Tarif erhalten Beschäftigte zusätzlichen Schutz in wichtigen Lebenssituationen.
Für die hier angebotenen Tarife steht ein digitales Firmenkundenportal zur Vertragsverwaltung zur Verfügung.
Betrieblich veranlasste Beiträge können grundsätzlich als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Die steuerliche Behandlung im Einzelfall sollte Ihre Steuerberatung prüfen.
Eine Beitragsbefreiung in bestimmten entgeltfreien Zeiten kann nach den vertraglichen Regeln möglich sein.
Die Darstellung ist eine allgemeine Orientierung. Maßgeblich sind die vereinbarten Versicherungsbedingungen. Offizielle Produktinformationen ansehen ↗
§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG sieht für begünstigte Sachbezüge eine monatliche Freigrenze von insgesamt 50 € je Beschäftigtem vor. Ob bKV-Beiträge im konkreten Fall als Sachbezug gelten, hängt von ihrer Ausgestaltung ab. Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung ist gesondert zu prüfen.
Die Beiträge können außerdem als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Damit daraus eine tragfähige Gestaltung wird, sollten Sie die konkrete Umsetzung gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung abstimmen.
Die Freigrenze ist keine Zusage, dass jeder bKV-Beitrag automatisch steuer- und sozialabgabenfrei bleibt.
Im Einzelfall steuerlich prüfen lassen.Eine gute bKV beginnt mit den Menschen in Ihrem Betrieb – nicht mit einem Tarifnamen.
Wir besprechen Ihre Mitarbeiterstruktur, Ihren Bedarf und die gewünschten Gesundheitsleistungen.
Sie erhalten einen Überblick über passende Tarifmodelle und die zugehörigen Bedingungen.
Die konkrete Ausgestaltung stimmen Sie mit Ihrer Steuer- und gegebenenfalls arbeitsrechtlichen Beratung ab.
Wir begleiten die organisatorischen Schritte. Die laufende Verwaltung kann anschließend über das vorgesehene Firmenkundenportal erfolgen.
Die mögliche Mindestgröße hängt von den Aufnahmebedingungen der jeweiligen Gruppenversicherung ab. Wir klären gemeinsam, ob eine Lösung für die Größe Ihres Unternehmens infrage kommt.
Bei einer vollständig arbeitgeberfinanzierten bKV schließt das Unternehmen den Gruppenversicherungsvertrag ab und trägt die Beiträge. Details ergeben sich aus dem konkreten Vertrag.
Eine Kündigung ist grundsätzlich im Rahmen der vertraglichen Fristen möglich. Ob und wie die Leistung gegenüber Beschäftigten zurückgenommen werden kann, hängt auch von der betrieblichen Zusage und deren Umsetzung ab. Das sollte vorab geklärt werden.
In bestimmten entgeltfreien Zeiten kann eine vertragliche Beitragsbefreiung bei fortlaufendem Versicherungsschutz vorgesehen sein. Voraussetzungen und Dauer richten sich ausschließlich nach dem Tarif.

Ich bin René Reichsebner. Ich begleite Unternehmen bei der Frage, ob und wie eine betriebliche Krankenversicherung zu ihrem Betrieb passt – verständlich, persönlich und mit Blick auf die Menschen dahinter.
Ich berate und vermittle im Rahmen meiner Ausschließlichkeitstätigkeit als gebundener Versicherungsvertreter für die Versicherungskammer Bayern. Die Produkt- und Vertragsdetails entnehmen Sie bitte den offiziellen Unterlagen.
Mir ist wichtig, dass Sie die Möglichkeiten ebenso verstehen wie die Bedingungen. Erst dann treffen wir gemeinsam die nächsten Entscheidungen.
Hier erläutern wir die Möglichkeiten einer betrieblichen Krankenversicherung. Welche Leistungen, Beiträge und Aufnahmebedingungen tatsächlich gelten, erfahren Sie direkt in den offiziellen Produktinformationen. Gerne begleite ich Sie bei der Einordnung.
Ein unverbindliches Gespräch zeigt, was für Ihr Unternehmen sinnvoll ist und welche tariflichen Lösungen dafür in Betracht kommen.
Hinweis: Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Sie ersetzen weder die individuelle Versicherungsberatung noch die vereinbarten Vertragsbedingungen. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen stimmen Unternehmen bitte mit den zuständigen Fachstellen ab.