Nachvollziehbare Informationen. Klare Grenzen.
Wir trennen konsequent zwischen gesetzlichen Regelungen, Gerichtsentscheidungen und konkreten Versicherungsbedingungen. So bleiben die Informationen verständlich und fachlich nachvollziehbar.
Was gesetzlich geregelt ist.
Steuerliche Regeln ergeben sich aus dem Gesetz; zur bKV als Sachlohn gibt es einschlägige Entscheidungen des Bundesfinanzhofs.
§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG
Bewertung von Sachbezügen und monatliche 50-€-Freigrenze.
Gesetz öffnen ↗Einkommensteuergesetz§ 4 Abs. 4 EStG
Betrieblich veranlasste Aufwendungen als Betriebsausgaben.
Gesetz öffnen ↗RechtsprechungBFH: VI R 13/16
Unmittelbarer Krankenversicherungsschutz des Arbeitgebers kann Sachlohn sein.
Urteil öffnen ↗Ergänzend: BFH VI R 16/17 – Geldzuschuss als Barlohn ↗ · § 1 SvEV – Sozialversicherung ↗ · § 3 Nr. 34 EStG – gesonderte Gesundheitsförderung ↗.
Verbindliche Informationen beim Versicherer.
Leistungen, Gesundheitsprüfung, Wartezeiten, Angehörigenmitversicherung, Betriebsgröße und Fortführung sind keine allgemeinen gesetzlichen Zusagen. Entscheidend sind die vereinbarten Bedingungen des Versicherers.
Betriebliche Krankenversicherung
Leistungsbereiche, Serviceangebote und Aufnahmebedingungen.
Tarifinformationen öffnen ↗Informationen für UnternehmenGruppenversicherungsmodelle
Rahmenbedingungen für Einführung, Fortführung und Mitarbeitende.
Originalinformationen öffnen ↗HintergrundPraxis und Perspektiven
Weitere Erfahrungen und Informationen zur betrieblichen Gesundheitsabsicherung.
Weiterlesen ↗Einordnung und individuelle Prüfung
Diese Website erläutert allgemeine Zusammenhänge und mögliche Versicherungsleistungen. Sie bietet keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialversicherungsberatung. Bitte lassen Sie die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung durch Ihre Steuerberatung beziehungsweise Lohnbuchhaltung und die arbeitsrechtliche Ausgestaltung bei Bedarf durch geeignete Fachleute prüfen.
Verbindlich für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die jeweils vereinbarten Versicherungsbedingungen, Tarifunterlagen und der Gruppenversicherungsvertrag. Die persönliche Klinikgeschichte auf der Startseite ist eine anonymisierte Erfahrung, keine garantierte Leistungsfolge.
Fachlicher Prüfstand: 19. Oktober 2026. Gesetze und Vertragsbedingungen können sich ändern.